Die Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG ist die Voraussetzung zur Beantragung des Waffenscheins oder zum Erhalt der Waffenbesitzkarte (WBK).
Wenn Sie sich nach dem Probeschießen für diesen Sport entschieden haben, zögern Sie nicht mit der Anmeldung zur Waffensachkunde. Die Waffensachkunde gewährleistet Sicherheit für alle in unseren Schießstätten und gibt Ihnen die notwendigen Fähigkeiten, unabhängig zu trainieren.
Im Unterricht werden folgende Befähigungen und Wissen vermittelt:
- Die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition
- die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32, 33, 34, 35 StGB)
- das Beschussrecht
- die Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 23)
- die Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition
- die Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition
- Praktische Schießausbildung