Das Sportschießen wird in der Regel nach der Art der Waffe unterteilt:
- Bogen
Der Bogen ist keine Waffe im Sinne des deutschen Waffenrechts - Armbrust
- Gewehr / Flinte
- Pistole / Revolver
In der Hauptsache werden Gewehre technisch nach Art und Beschaffenheit ihrer Läufe, vornehmlich in Büchse mit gezogenem Lauf (Ausnahmen bilden Läufe mit polygonalem Laufprofil) und Flinte mit glattem Lauf (Ausnahmen bilden Läufe für spezielle Flintenlaufgeschosse) unterteilt. Weitere technische Unterscheidungen werden nach der Art der Ladeeinrichtung oder auch der Bauweise getroffen. Unterscheidungen zu finden.
Das Gewehr ist nach heutigem Sprachgebrauch mit Ausnahme des Luftgewehrs eine zu den Handfeuerwaffen zählende Schusswaffe, die als Schulterwaffe (von der Schulter geschossen) mit zwei Händen zu bedienen ist. Das deutsche Waffenrecht definiert Gewehre als Langwaffen.
Als Flinte (auch Schrotflinte) wird heute eine Handfeuerwaffe mit glatter Laufbohrung bezeichnet, die in erster Linie für das Verfeuern von Schrotkugeln ausgelegt ist. Flinten kommen als Jagd-, Sport- und auch Dienstgewehre zum Einsatz
Pistole + Revolver
Konstruktionsmerkmal einer Pistole ist, dass Patronenlager und Lauf aus einem Stück bestehen; dies im Gegensatz zum Revolver (Ausnahme Bündelrevolver), bei dem die Patronenlager vom Lauf getrennt in einer drehbaren Trommel untergebracht sind.
Der Revolver gehört zur Kategorie der Handfeuerwaffen und wird durch das deutsche Waffenrecht (WaffG) als Kurzwaffe definiert. Revolver sind eine Unterkategorie von Pistolen und sind mehrschüssige Faustfeuerwaffen, bei der die Munition in einzelnen Kammern in einem als drehbare Trommel ausgelegten Patronenlager kreisförmig angeordnet ist. Die Trommel dient dabei nicht nur als Patronenlager, sondern auch als Magazin.